Gemeindeautonomie und Glaubensfreiheit. Der Streit um die katholische Enklave Landeron (1531-1561)

(Autonomie des communautés et liberté de conscience. L'argumentation des Confédérés et de leurs alliés face à un ilôt confessionnel (1531-1561))

Das Städtchen Landeron an der Südspitze des Bielersees, eine Gründung der Grafen von Neuenburg, war ein wichtiger Handelsstützpunkt für den Nord-Süd-Warenhandel im schweizerischen Mittelland. Aufgrund seiner vorteilhaften Lage schloss Landeron Mitte des 15. Jahrhunderts einen Burgrechtsvertrag mit Solothurn. Diese Doppelbindung führte im 16. Jahrhundert zu einer ungewöhnlichen politischen Konstellation: Landeron, Kastellanei eines reformiert gewordenen Fürstentums, gleichzeitig aber mit Solothurn verburgrechtet, entschied sich, dem alten Glauben treu zu bleiben. Während 30 Jahren stritten die Grafen von Neuenburg, die Verwaltung des Fürstentums, die Stadt Neuenburg, Bern, das in Landeron die Kollatur innehatte, und Solothurn darüber, ob dieser Entscheid rechtmässig war. Der Rechtsstreit spitzte sich durch Interventionen der eidgenössischen Tagsatzung, des französischen Botschafters und der Familie Guise zu. Landeron wurde zwar nie militärisch besetzt, musste sich jedoch gegen Anfechtungen seines rechtlichen Status wehren, seine Kirche beschützen lassen und den Unterhalt des Gottesdienstes aus eigenen Mitteln bestreiten. In diesem rechtlichen und politischen Konflikt kamen Prinzipien von erstaunlicher Modernität zur Anwendung Glaubensfreiheit, Volksabstimmung, Selbstbestimmungsrecht); ebenso klar zeigt sich jedoch, dass diesen Prinzipien nie ein universeller oder auch nur schon gesamteidgenössischer Charakter zugemessen wurde. Es waren sehr spezifische Rechtsmittel, auf die man sich ausschliesslich in jenen Gegenden berufen konnte, in denen die Herrschaftsverhältnisse nicht eindeutig geregelt waren.

(Übersetzung: Jonas Römer)

Erschienen in: traverse 2000/3, S. 56