Einsicht in archivierte Akten. Ein historisches Urteil des Bundesgerichts. Jonathan Pärli im Gespräch mit Thibaud Giddey


Der Historiker Jonathan Pärli versucht seit Anfang 2018 Einsicht in ein Archivdossier zu erhalten. Das Staatssekretariat für Migration und das daraufhin angerufene Bundesverwaltungsgericht verweigerten den Zugang. Am 1. März 2022 entschied das Bundesgericht nun aber zu seinen Gunsten (Das Urteil im Volltext).
Das Bundesgericht betont, dass das öffentliche Interesse an der Erforschung der Geschichte ein wichtiger Faktor ist, der bei der Beurteilung, was für oder gegen die Einsichtnahme in noch geschütztes Archivmaterial spricht, berücksichtigt werden muss. traverse führte ein Gespräch mit dem Historiker, der den rechtlichen Schritt initiiert hatte, um mehr über seine Beweggründe zu erfahren. Die begrüssenswerte Initiative könnte den Archivzugang in der Schweiz erleichtern.

traverse: In welchem Kontext haben Sie sich für das Archivdossier zu Mathieu Musey in den Beständen des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Bundesarchiv interessiert?

Jonathan Pärli: Mathieu Musey ist mir zunächst als cause célèbre der heftigen asylpolitischen Auseinandersetzungen begegnet, die in den frühen 1980er-Jahren einsetzten. Diese Konflikte habe ich in meiner Dissertation zur Zeitgeschichte des asylpolitischen Dissenses erforscht.

Erschienen in: traverse 2023/1, S. 147