Institutionalisierung der Frauenbewegung: Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich


Der Beitrag befasst sich mit dem in der Forschung zur Neuen Frauenbewegung etablierten Institutionalisierungsnarrativ. Er differenziert dieses mit Blick auf Konstellationen von Akteur*innen, die Stellung von Gleichstellungsinstitutionen in der staatlichen Verwaltung, deren Verhältnis zur Frauenbewegung und dem vertretenen Feminismus. Am Beispiel des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich (BfG) wird der These nachgegangen, dass die Institutionalisierung später anzusetzen ist als in der Frauenbewegungsgeschichte üblich: Die Institutionalisierung erfolgte nicht in der Gründungsphase, sondern erst mit der tatsächlichen Integration in die Verwaltungsabläufe und -logiken. Dieser Prozess wurde massgeblich von Wirtschaftskrise und Rechtsrutsch verursacht. Um Gleichstellung als Ziel staatlicher Politik zu verteidigen, bemühten sich die Stadtzürcher Gleichstellungsbeauftragten um institutionelle Absicherung. Legitimität gewannen sie nicht länger aus dem Bezug auf die Frauenbewegung, sondern durch die geschickte Nutzung der spezifischen Chancenstrukturen des schweizerischen politischen Systems. Auf diese Weise sicherten sie die Kontinuität feministischen Denkens und Handelns.

Erschienen in: traverse 2023/2, S. 141