Präventiver Freiheitsentzug. Sicherungsverwahrung in Deutschland im 20. Jahrhundert


Mit dem »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung« vom 24. November 1933 in das deutsche Strafrecht eingeführt, wird die Sicherungsverwahrung bis heute nach Verbüßung der Schuld aufgrund einer positiven Gefährlichkeitsprognose angeordnet. Während die kriminalpolitische Notwendigkeit dieser Maßregel im Verlauf des 20. Jahrhunderts kaum in Frage gestellt wurde, veränderten sich die ihr zugrundeliegenden präventiven Handlungslogiken kontinuierlich. Der Beitrag beleuchtet die wechselhafte Geschichte der Sicherungsverwahrung als Bestandteil der Geschichte des modernen Freiheitsentzugs und fragt nach dem Zusammenspiel von prognostischer Wissensbildung und präventiven Zielsetzungen. Welchen (vermeintlichen) Rationalitäten folgte die Wandelbarkeit der prognostischen Evidenzregeln? Inwieweit waren sie imstande, die Präventionskriterien zu verschieben? Schließlich: Welche sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen bestimmten jeweils die kriminalpolitische Rechtfertigung des Freiheitsentzugs durch Sicherungsverwahrung?

Erschienen in: traverse 2014/1, S. 98