Vom Aufkleben des Rechts. Die Entstehung der Bereinigten Sammlung des Bundesrechts in einer verwaltungsgeschichtlichen Perspektive


Der Beitrag untersucht die Entstehung der Bereinigten Sammlung des Bundesrechts (1948–56) aus einer verwaltungsgeschichtlichen Perspektive. Mit dem Projekt, das Bundesrecht zu bereinigen, wollten Parlament, Bundesrat und Verwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg, die damals geltenden Erlasse in bereinigter Form in einer «Zentenarausgabe» zusammenfassen und so der viel beklagten Unübersichtlichkeit des Rechtstoffs abhelfen. Obwohl die Aufgabe verschiedene gesetzgeberische und politische Implikationen aufwies, sah sich das Parlament gezwungen, die Bereinigungsarbeiten an die Verwaltung zu delegieren. Vor allem die Ab-sicht, der Sammlung Rechtskraft zu verleihen, gab der Bereinigung mittels bürokratischer Verfahren eine Bedeutung, die über reine Vollzugsaufgaben hinaus ging. Das untersuchte Beispiel bildet deshalb zugleich Gelegenheit, die einschlägige Grenzziehung zwischen poli-tics und administration im Hinblick auf konkrete Verwaltungspraktiken kritisch zu hinterfragen.

Erschienen in: traverse 2011/2, S. 114