«Wir haben dem Pater Elektus den heiligen Leib des römischen Märtyrers Felix zum Geschenk gemacht» Die als Authentik bezeichnete Echtheitsurkunde für Katakombenheilige


Im Barock ging man dazu über, in den Kirchen vollständige, aus den unterirdischen Grabstätten von Rom stammende Skelette als prächtige Heiligenreliquien auszustellen. Solche als „römische Märtyrer“ oder Katakombenheilige bezeichneten Ganzkörperreliquien mussten immer mit einer urkundlichen Beglaubigung ihrer Echtheit ausgestattet sein. Diese Echtheitsurkunden, die so genannten Authentiken, hatten zwei Funktionen: Zum einen zertifizierte das Beweisdokument die Gebeine zuhanden der Gläubigen als echt und heilig, zum andern verhinderte das katholische „Rom“ damit Fälschungen und Missbräuche. Am Beispiel des 1777 von Rom in die Solothurner Grenzgemeinde Niedererlinsbach überführten heiligen Felix wird der Urkundentyp „Authentik“ erläutert und in eine kurze Geschichte der Katakombenheiligen eingebettet.

Erschienen in: traverse 2017/3, S. 170