Armutsgrenzen in der Stadt Zürich während des Ersten Weltkriegs


Die Lebensmittelknappheit und die daraus resultierende Teuerung während des Ersten Weltkriegs verursachten Not und Hunger in breiten Bevölkerungsschichten. Mittels Höchstpreisen, Rationierungen und Unterstützungsmassnahmen versuchten die Behörden dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Um solche Massnahmen auf die Bedürfnisse der notleidenden Bevölkerung abstimmen zu können, wurde das Bestreben verstärkt, ein anwendbares Existenzminimum zu definieren. Ähnlich wie die Berechnung von absoluten Armutsgrenzen basierte dessen Herleitung auf der Festlegung von Grundbedürfnissen, die mittels Haushaltsrechnungen erfasst wurden.
In diesem Beitrag zeigen wir mithilfe von absoluten Armutsgrenzen, woran sich die Berechnungen von Existenzminima orientierten. Zudem kann unter Einbezug von Lohndaten ersichtlich gemacht werden, wie sich die Unterstützungsmassnahmen auf den Lebensstandard verschiedener Einkommensschichten auswirkten.
Die Unterstützungsmassnahmen garantierten die Grundbedürfnisse und beugten so einer Hungersnot vor, sie zielten aber nur auf die Bevölkerung mit niedrigem Einkommen. Besserverdienende Bevölkerungsschichten, die auch stark unter der Teuerung litten, waren von der Unterstützung ausgeschlossen. Der Lebensstandard glich sich an. Selbst gut verdienende Arbeiter und Arbeiterinnen und Angestellte mussten ihren Konsum stark einschränken, um über der Armutsgrenze zu bleiben.

Erschienen in: traverse 2017/3, S. 97