Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes: Eine Skizze

(Évolution de la loi sur l'assurance-chômage. Esquisse pour un chantier)

Am 23. Juni 1995 verabschiedeten National- und Ständerat eine bedeutende Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Diese Revision wurde als Beginn einer «neuen Philosophie» im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit bezeichnet, da sie sowohl von den Arbeitgebervereinigungen als auch von den Gewerkschaften gutgeheissen wurde.
Um die effektive Tragweite der Gesetzesänderung zu erfassen, ist es nötig, sich auf die Ursprünge des AVIG zu besinnen. Erst seit 1977 gibt es in der Schweiz eine Arbeitslosenversicherung. Drei Faktoren formten das im Jahre 1982 verabschiedete Gesetz nachhaltig: das Fehlen einer wirklichen Sozialversicherung, der Widerstand der Arbeitgeber gegen eine Politik der Vollbeschäftigung und schliesslich der Wille, den Kampf gegen «Missbräuche» in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zu stellen. Damit wurden die Arbeitslosen unter Druck gesetzt, ihre Ansprüche an den Arbeitsmarkt herunterzuschrauben. Bis heute dient dieses Gesetz als Referenzrahmen.
Die AVIG-Revision wird zudem durch die umfassende wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Gegenbewegung geprägt, die von der politischen und wirtschaftlichen Elite der Industrieländer auf internationaler Ebene durchgeführt wird. Der Wille, der Gesellschaft eine neue Form zu geben, verstärkt sich während der Rezession zu Beginn der 90er Jahre und führt in der Schweiz zu verschiedenen «Wiederbelebungsprogrammen». Eines ihrer wichtigsten Ziele besteht darin, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, d.h. jene Normen zu sprengen, die Bezahlung, Arbeitszeit und Arbeitsverträge regeln. In diesem Licht bekommen die neuen «aktiven Massnahmen» Sinn. Als Negation des Versicherungsprinzips tragen sie zu dieser Flexibilisierung bei.

(Übersetzung: Monika Poloni)

Erschienen in: traverse 1996/2, S. 35