Der Beitrag analysiert am Beispiel eines Zürcher Mandats von 1780 die Lärmschutzpolitik der städtischen Obrigkeit und zeigt, dass die Kontrolle über Räume, Zeiten und Akteure von Klangproduktionen in frühneuzeitzlichen Anwesenheitsgesellschaften Bestandteil obrigkeitlicher Herrschaftspraktiken waren. Auf diese Weise kann das Potential einer Klang- und Sinnesgeschichte auch für Fragen der Politik- und Sozialgeschichte demonstriert werden.

Erschienen in: traverse 2013/3, S. 151