Die Arbeiten und die Tage

(Les travaux et les jours)

Mit dem Ansteigen der Arbeitslosigkeit verbreitet sich heute in der Schweiz das Prinzip, Arbeitslose aktiv an der eigenen «Wiedereingliederung» zu beteiligen. Dahinter steckt ein neues Verständnis des Sozialstaates: Arbeitslose sollen nicht blosse Beihilfeempfänger bleiben. Auf kantonaler Ebene gibt es bereits viele Initiativen, die in diese Richtung gehen. In Genf oder Neuenburg werden zum Beispiel verschiedene Einsatzprogramme für Arbeitslose zu einem doppelten Zweck organisiert: Diese Beschäftigung soll ihnen den Kontakt zur Arbeitswelt erhalten und ihnen gleichzeitig einen neuen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bringen. Die Idee der Beschäftigung als «Wiedereingliederung» steht ausserdem in Verbindung mit zunehmenden und aussergewöhnlichen Versuchen, ein Minimaleinkommen festzusetzen. Dies geschah während der vergangenen Jahre etwa im Tessin oder in Genf.
Neben diesen kantonalen Einsatzprogrammen sind verschiedene Massnahmen in das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) eingebunden: Praktika, Fortbildungsgänge und Einsatzprogramme auf Bundesebene. Diese Massnahmen erleben seit 1993 einen starken Anstieg, wobei sich vor allem die Einsatzprogramme bei verschiedenen Behörden und öffentlichen Diensten auf spektakuläre Weise weiterentwickelt haben. Durch die Gesetzesänderung wird es zu einem weiteren Ansteigen solcher Massnahmen und einem Wechsel der Philosophie kommen:
Um Anspruch auf die Gesamtheit der Arbeitslosenunterstützung zu haben, muss man eine bestimmte Anzahl Tage an «aktiven Massnahmen» teilgenommen haben. Die Logik der Gegenleistung setzt sich allgemein durch. Hilfe für Arbeitslose wird in gewisser Weise zu gebundener Hilfe: Die Gegenleistung ist Bedingung, um die Unterstützung des Staates in Anspruch nehmen zu können. Der «workfare State» ersetzt in der Schweiz zunehmend den «welfare State».
Versteht man «workfare» im Sinne der Rückzahlung einer geleisteten Beihilfe durch Arbeit, sollte auf die eine oder andere Weise die Rückzahlung der Sozialschuld durch eine Gegenleistung sichergestellt werden. Dazu kommt es leider kaum, da im allgemeinen nur die durch die Massnahmen entstehenden Kosten berechnet werden, die Gewinne jedoch nie. Will man mit «workfare» die soziale Ausgrenzung einer Personengruppe vermeiden, dann sollte der Wiedereingliederung eine freiwillige Basis zugrundeliegen und eine reelle Chance bestehen, dass sie durch die Einsatzprogramme tatsächlich erreicht werden kann. Da es aber keinerlei systematische Evaluation und Einbettung gibt, besteht die Gefahr, dass es sich dabei lediglich um Arbeiten ohne sozialen Nutzen, also um «Beschäftigungen» und um «Canadadry-Arbeitsplätze» handelt. Wir müssen also feststellen, dass die disziplinarische Auffassung heutzutage vorherrschend ist. «Workfare» stellt sich durch vielerlei Aspekte einfach als neue Abwandlung früherer Formen der Beschäftigung Arbeitsloser dar, was vom ethischen Standpunkt aus nicht zu rechtfertigen ist.
Eine Politik, die sich der Arbeitslosigkeit annimmt, sollte den neuen Entwicklungen der sozialen Frage Rechnung tragen: die Destabilisierung der Stabilen und die andauernde Ungewissheit. Die zunehmende Gefährdung der Arbeitsplätze und der Anstieg der Arbeitslosigkeit zeigen, dass es ein Defizit an offenen Arbeitsstellen im Sozialgefüge gibt. Die soziale Frage verdient, neu gestellt zu werden.

(Übersetzung: Monika Poloni)

Erschienen in: traverse 1996/2, S. 50