Wenn es an Pflegepersonal mangelt. Bildungs- und gesundheitspolitische Massnahmen in den 1950er- und 60er-Jahren


In den 1950er Jahren wuchs der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal laufend an und erreichte 1957 seinen Höchststand. Besorgt beobachteten die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), der Verband Schweizerischer Krankenanstalten (Veska) und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) diese Entwicklung, die die Pflegequalität gefährdete. Eine der Ursachen für den steigenden «Schwesternmangel» war der revidierte Normalarbeitsvertrag für das Pflegepersonal von 1956: Mit der Einführung der 54-Stundenwoche – vorher waren über 60 Wochenarbeitsstunden die Regel – erhöhte sich der Mangel an Pflegepersonal schweizweit von 1000 auf 1600 Personen. Auch der Anstieg an Chronischkranken, die steigenden Anforderungen einer sich rasch entwickelnden Medizin sowie die steigende Zahl und Grösse von Spitälern verlangten nach immer mehr Pflegepersonal. Seit Jahren hatte man nach Lösungen zur Behebung dieses Problems gesucht, es mussten neue Mittel und Wege gefunden werden, um dem Zeitdruck und der hohen Belastung des Pflegepersonals auch mit pflegefremden Arbeiten entgegenzuwirken. An der Einführung der zwei neuen Berufskategorien «Spitalgehilfin» und «Hilfspflegerin» gegen Ende der 1950er Jahre untersucht der Beitrag die vorbereitenden Überlegungen und Diskussionen von Massnahmen gegen den «Schwesternmangel».

Erschienen in: traverse 2012/2, S. 97