Die Einsetzung parlamentarischer Untersuchungskommissionen durch die Bundesversammlung: Analyse eines atypischen Organs

(De l’usage de l’enquête parlementaire par l’Assemblée fédérale. Analyse d’une institution atypique)

In der Geschichte des Schweizer Bundesstaates hat die Bundesversammlung nur vier parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK) ins Leben gerufen: das erste Mal 1964 im Zusammenhang mit der Mirage-Affäre, dann 1989 rund um den Rücktritt von EJPD-Vorsteherin Elisabeth Kopp, 1990 im Zusammenhang mit dem «Fichen-Skandal» und schliesslich 1995 zur Untersuchung der Pensionskasse des Bundes. Die Erwartungen an die in Krisensituationen einberufenen PUK sind überaus unterschiedlich. So werden sie von den einen als stabilisierendes, von den anderen als destabilisierendes Instrument gesehen. Zumindest führen die PUK dazu, dass ein Streitfall innerhalb geordneter Bahnen behandelt wird. Eine Analyse der vier Fälle, in denen es eine PUK gab, zeigt, dass es sich stets um Momente handelte, in denen es Spannungen zwischen Bundesrat und Parlament gab und Letzteres um Eigenständigkeit bemüht war. Die PUK gaben Gelegenheit zu internen Debatten über das Gleichgewicht der Institutionen, welche zu einer Stärkung der Kompetenzen der parlamentarischen Aufsicht geführt haben.

Erschienen in: traverse 2018/3, S. 46