Das Archivierungsgesetz. «Zankapfel» zwischen den Historikern und den Archivaren?

(Une loi sur les archives. «Pomme de discorde» entre les historiens et les archivistes?)

Der Beitrag diskutiert die Auswirkungen des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA), das am 1. Oktober 1999 in Kraft trat, auf die Arbeit der Historikerinnen. Erläutert werden zunächst die im BGA vorgesehenen gesetzlichen Schutzfristen, die in der Regel 30 Jahren und bei schützenswerten Personendaten 50 Jahre betragen. Das BGA gibt dem Bundesrat zudem die Möglichkeit, in Einzelfällen deutlich längere Schutzfristen festzusetzen. Im Gegenzug erlaubt das BGA den Forschenden, bereits während der Schutzfristen Gesuche um Akteneinsicht zu stellen. Zur Transparenz des Archivierungsprozesses tragen die Definition des Geltungsbereichs des BGA und die im neuen Archivgesetz erstmals statuierte Anbietepflicht der aktenführenden Stellen bei. Indem das BGA die Bewertungshoheit dem Bundesarchiv zuweist, soll nicht nachvollziehbaren Kassationen ein Riegel vorgeschoben werden. Schliesslich geht der Beitrag den sich wandelnden Berufsrollen der Historikerinnen und Archivarinnen nach. Nahm auf der einen Seite die Präsenz der Historikerinnen in der Öffentlichkeit im letzten Jahrzehnt deutlich zu, so lässt sich auf Seiten der Archivarinnen eine Tendenz zur Professionalisierung feststellen, die sich nicht zuletzt auf neue Archivgesetze stützt. Wie der Beitrag abschliessend festhält, laufen beide Prozesse beruflichen Wandels auf eine verstärkte Partnerschaft zwischen den beiden Berufsgruppen hinaus.

(Übersetzung: Urs Germann)

Erschienen in: traverse 2003/2, S. 33