Salz als lebensnotwendiges Gut belastete – anders als heute – die Haushaltsbudgets lange Zeit enorm. Nicht zuletzt deshalb, weil es seit dem Mittelalter in fast ganz Europa besteuert wurde. Im Gebiet des Kantons Bern war der Salzhandel ab 1623 obrigkeitlich reglementiert. Das staatliche Salzmonopol mit den amtlichen Salzverkäufern, den Salzauswägern, untersagte den privaten Handel. Bei grossen Preisunterschieden wurde Salz deshalb immer wieder illegal über die Grenze geführt.
In diesem Beitrag sollen die Massnahmen und Bestimmungen der bernischen Kantonsverwaltung im 19. Jahrhundert gegen den Salzschmuggel untersucht werden, unter dem die Kantonskasse zu leiden hatte. Konkret werden die rechtlichen Grundlagen und die organisatorischen Rahmenbedingungen der Berner Behörden im Kampf gegen den Salzschmuggel beleuchtet. Ausgelotet werden soll auch, welche Bereiche der Verwaltung in der Schmuggelbekämpfung involviert waren, wie sie ihre Rollen erfüllten und wie sie ihre Aufgaben angingen sowie welche Motive Menschen zum Schmuggeln von Salz bewegten. Als Quellen werden überlieferte schriftliche Angaben zur Gesetzgebung und die Umsetzung derselben sowie behördliches Agieren und Reagieren in Form von schriftlichem Austausch zwischen den verschiedenen Organen der bernischen Verwaltung im Zusammenhang mit dem Schmuggelverbot herangezogen.
Zwischen Sanktionieren und Tolerieren. Der Salzschmuggel und seine behördliche Bekämpfung im Kanton Bern (1803–1909)
Erschienen in: traverse 2016/1, S. 133